Kleingärtnerverein Marli e.V.
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Aktuelles vom Kleingärtnerverein Marli e.V.

Aktuelles 2021

Büro- und Sprechzeiten jeden 2. und 4. Dienstag im Monat von 17:00 bis 19:00 Uhr. Achtung: Wir bitten um Terminabsprache unter 0152- 28 92 91 38

Wo Sie uns antreffen können finden Sie auf der Seite Verein oder auf der Kontaktseite.



Jahresmitgliederversammlung (JMGV) 2021

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

aus gegebenen Anlass möchten wir euch darüber informieren, dass die JMGV dieses Jahr nicht wie üblich bis Ende März stattfinden kann.
Die zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossenen Regeln lassen das derzeit nicht zu.
Wir haben uns daher entschieden, die JMGV auf einen späteren Termin zu verschieben.
In der Hoffnung, dass der Verlauf der Pandemie eine Präsenzversammlung später zulassen wird, treffen wir alle Vorbereitungen für eine dann satzungsgemäße Durchführung.
Wir bitten euch regelmäßig auf die Aushänge und auf Aktuelles auf unserer Homepage zu achten.

Bleibt gesund! Und wir hoffen dann zu einem späteren Zeitpunkt auf eine rege Teilnahme.



Termine für Gemeinschaftsarbeiten 2021

Bitte informieren Sie sich am aktuellen Aushang über eventuell anstehende Gemeinschaftsarbeitstermine.


Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf § 11 unserer Satzung.Für den Fall, dass Sie selber an der Gemeinschaftsarbeit nicht teilnehmen können, besteht für Sie die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen oder aber den Beitrag von 12,50€ pro Stunde, also gesamt 50,00€ zu zahlen.

Ferner besteht die Möglichkeit an einem anderen Termin, in einer anderen Kolonie Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Dieses bedarf aber der Rücksprache und der Anmeldung bei Ihren zuständigen Obmann.



Kann ich meinen Kleingarten verkaufen?

"Garten in schön gelegener Kleingartenanlage zu verkaufen"

Zweifelsohne ist der Kleingärtner Eigentümer seiner Laube, seiner Bäume und Sträucher und aller übrigen Gartenbestandteile. Er kann sie, da sie Scheinbestandteile des Grundstücks gemäß § 958GB sind, auch verkaufen.
Doch der Erwerb nützt dem Käufer nichts, da er damit nicht zugleich das Recht zur Parzellennutzung erlangt. Dafür benötigt er einen Unterpachtvertrag. Und ein solcher wird nur mit einem Mitglied eines Kleingärtnervereins abgeschlossen. Dere Kleingärtner, der seine Parzelle abgeben will, handelt aber nicht nur gegenüber dem Käufer unehrlich, wenn er diese Tatsache verschweigt er tut das auch gegenüber dem Verein, wenn er ihn vom beabsichtigten Verkauf seines Eigentums nicht informiert.
Jeder Verein ist gut beraten, den Unterpachtvertrag erst nach Erwerb der Mitgliedschaft abzuschließen. Dann kann vor Parzellenvergabe und damit vor dem Laubenkauf geklärt werden, ob der Bewerber auch die geforderte kleingärtnerische Nutzung durchführen will. Möchte er das nicht, muss er sein erworbenes Eigentum von der Parzelle entfernen.
Wenn die Parzelle vom alten Pächter ohne Kenntnis des Vorstandes schon weitergegeben ("verkauft") wurde, kann der Vorstand den Abschluss des Unterpachtvertrages auch ablehnen. Er kann durch den Kauf nicht gezwungen werden, einen Pachtvertrag abzuschließen, ohne vorher die Mitgliedschaft geregelt zu haben, denn dann hätte die Kleingartenanlage ein Nichtmitglied mit einem gültigen Pachtvertrag. Der getäuschte Käufer muss sich privatrechtlich mit dem Verkäufer auseinandersetzen.

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